Barumer Moor Gilde - Schlaraffia Castellum Peinenese

Direkt zum Seiteninhalt

Barumer Moor Gilde

Barumer Moor Gilde
 
Die Barumer Moor Gilde

Präambel
Das Eulennest, wehrhaftes Castellum derer Peinenser Schlaraffen, gilt allgemein als uneinnehmbar. Als eine von Uhu geschaffene und natürliche Schutzzone gilt im nordwestlichen Distrikt das Barumer Moor, tückisches und schier unüberwindliches Biotop, welches aber auch schon manch harmlosen Pilgern auf dem Weg in unsere Burg das Leben gekostet hat, als sie in den Tiefen des zähen Untergrundes elendiglich, und so verzweifelt wie ungehört um Hilfe schreiend, allmählich versanken.
Das Reych hat sich nach ausgedehnten Debatten dazu entschlossen, einen sicheren, aber auch stets wehrhaften Weg durch diese Wildnis zu bahnen.

Einerseits, um unsere eigenen Sassen zu schützen, die aus schlaraffischen und profanen Gründen dieses gefährliche, aber auch von Uhu mit diversen seltenen Naturwundern gesegnete, Gebiet zu betreten gezwungen sind, und um unsere Freunde aus anderen Gemarkungen abzusichern, die nun auch auf diesem Weg in unsere Burg einreiten können, andererseits, um Pilgern, armen Wanderern, Flüchtlingen und Asylsuchenden den sicheren Weg in unsere Obhut einzurichten.

Außerdem ist zur Sicherung der Energieversorgung unseres Eulennestes, insbesondere zur Winterung, ein behutsamer Torfabbau erforderlich, dessen Umfang in keinem Fall zur Schädigung dieses wichtigen und zur Wehrhaftigkeit der Burg zwingend erforderlichen natürlichen Schutzes, unseres geliebten Barumer Moores, führen darf.

Von Uhus Ratschluss und Weisheit geleitet, gründet das Castellum Peinense zu diesem Zweck die
Barumer Moor Gilde,
deren Mitgliedern es obliegt Wege anzulegen und Instand zu halten, diese stets wehrhaft zu sichern und für maßvollen, nachhaltigen Abbau von Torf zur Energiegewinnung für unsere Burg zu sorgen.
Diese höchst ehrenvolle und zu aller Zeit von verantwortungsvollem Tun zu begleitende Verrichtung wird in der folgenden Satzung grundsätzlich niedergelegt.

Satzung
1. Mitglieder der Gilde können eigene Sassen und Sassen anderer Reyche werden.
Die Mitglieder wählt der Große Schlaraffenrat mit 2/3 Mehrheit.
2. Folgende, urkundtlich zu dokumentierende Aufgaben werden an die Mitglieder
vergeben: Torfstecher, Karrenfahrer, Bohlenwege-Prüfer, Bohlenweg-Instandsetzer, Wachmänner, Wetterbeobachter und bei Bedarf weitere.
3. Der Oberschlaraffe der Kunst verwaltet die Unterlagen der Gilde.
4. Im dritten Jahr nach Gründung der Gilde wird erstmalig ein Vorsteher gewählt.
Der Vorsteher der Gilde wird für die Ambtszeit eines Jahres von den Gilde-Mitgliedern gewählt.
5. Ehrenritter und Mirza Schaffy Ritter werden nicht Mitglieder der Gilde.
Werden jene indessen aus den Mitgliedern der Gilde erküret, scheiden Sie aus
der Gilde aus.
6. Jährlich wird ein Sippungsabend dem Barumer Moor gewidmet, anlässlich derer
insbesondere die Gildeangehörigen mit Fechsungen und anderen Beiträgen die Erinnerung im Schlaraffischen Sinne, wachhalten.

Ceremoniale
1. Die zu Mitgliedern der Gilde erkorenen Sassen werden in einer Sippung des Castellum
Peinense festlich eingekleidet und erhalten eine Urkunde.
2. Als Erkennungszeichen der Zugehörigkeit zur Gilde tragen die Gildeangehörigen einen
Mantel-Schild (Aufnäher).
3. Der Vorsteher der Gilde trägt bei seinem Eintritt ins Castellum Peinense, als Zeichen
seiner Würde, einen Dreispitz.
4. Gildeangehörige nehmen im Castellum Peinense den Rang hinter den Ehrenrittern und
Mirza Schaffy Rittern ein.
5. Einzelheiten des Ceremoniales der Sippung Barumer Moor regelt der Ceremonienmeister
des Reyches.

So gegeben in unserem Eulennest, am 16. Tag im Erntemond a.U. 157
Schlaraffia Castellum Peinense

Das Oberschlaraffat
Prosa    Lord Journalje    Sonn-Ami
Das Kantzlerambt
VK Waid-Manns-Heil
Vorsteher der Barumer Moor Gilde:
Seng-krates (346)
Mitglieder der Barumer Moor Gilde:
Bon-Bon (248)
FantasiJus (190)
Grappatikus (190)
Korpus (55)
Lord Journalje (241)
Lord Schussel (190)
Olysseus (55)
Printinius (241)
Viel-Sait's (336)
von CaMel-ot (20)
Waid-Manns-Heil (241)

Stand 30.11.2024
Zurück zum Seiteninhalt